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Ein Theater um die Berliner Infektionsschutzverordnung
Kultur ohne Betrieb. Auch Theater und Opernhäuser müssen in Lockdown-Zeiten geschlossen bleiben. | Foto: Rob Laughter via unsplash

Ein Theater um die Berliner Infektionsschutzverordnung

13. November 2020

Mit dem zweiten Lockdown im Herbst wurden auch Kulturstätten wie Theater und Opernhäuser geschlossen – darunter auch das Schlosspark Theater in Steglitz. Dieter Hallervorden, Intendant und Geschäftsführer des Theaters, ist mit einem Eilantrag dagegen vorgegangen.

Der Antrag wurde gerichtlich abgelehnt

Das Berliner Verwaltungsgericht wies den Antrag mit ähnlichen Argumenten wie bei den Eilanträgen von Restaurants, Bars und Kneipen zurück. Auch hier begründete das Gericht, dass das Infektionsgeschehen zu unübersichtlich sei, um Orte mit geringen Ansteckungen festlegen zu können. Ein schwerwiegendes Argument des Verwaltungsgerichts war das erhöhte Infektionsrisiko durch die längere Aufenthaltsdauer von Personen verschiedener Haushalte in einem geschlossenen Raum. Zudem gäbe es nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Hygienevorschriften in diesem Falle ausreichen würden, um die Ansteckung so gering wie möglich zu halten.

Der Geselligkeit von Menschen wird ein Riegel vorgeschoben

Viele Orte wie Restaurants, Kneipen, Bars und Theater dienen der Geselligkeit und sind ein wichtiger Bestandteil der Ausgehkultur in Berlin. Das Verwaltungsgericht hat mit dem abgelehnten Antrag des Schlosspark Theaters gezeigt, dass es vor dem Hintergrund der Infektionsschutzverordnung alle gleich behandelt. Die neueste Entscheidung des Gerichts unterstreicht den Ernst der zugespitzten Lage, in der keine Ausnahmen für Einzelne gemacht werden. Das Stattgeben eines Eilantrages einer Gaststätte oder eines Theaters hätte Frust und das Gefühl einer Ungleichbehandlung hervorgerufen, wie zuletzt bei der Sperrstunde im Oktober.

Viele weitere Eilanträge und alle ohne Erfolg

Auch andere Betriebe, unter anderem im Bereich der Körperpflege und im Freizeitsport, hatten Eilanträge gegen das Öffnungsverbot eingereicht. Die Ablehnung der Eilanträge begründete das Verwaltungsgericht Berlin, ähnlich wie beim Schlosspark Theater, mit dem Argument der Ansammlung von vielen Menschen in geschlossenen Räumen. Das Verbot sei angemessen, da die Betriebe für die Grundversorgung der Bevölkerung nicht notwendig seien. Im Vordergrund stehe die Abwägung zwischen der Fortsetzung des Ansteckungsgeschehens und der Fortführung der Betriebe. Letzteres sei im Hinblick auf die derzeitige Lage nicht verhältnismäßig. Damit zeigt das Gericht ein einheitliches Vorgehen in seinen Entscheidungen. (Anm. d. Red.: Der vorhergehende Absatz ist zum ursprünglichen Beitrag nachträglich am 13.11.2020, 15:50 Uhr hinzugefügt worden.)

Erste Studie aus der USA unterstützt argumentativ die Schließungen

Wissenschaftler der Universität Stanford in Kalifornien werteten Mobilitätsdaten von Menschen in den USA aus. Dabei analysierten sie, wo Menschen hingehen, die Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Menschen vor Ort. Es zeigte sich, dass die meisten Infektionen in geschlossenen Räumen wie Restaurants, Bars und Theater stattfinden. Die Erkenntnisse aus dieser Studie sind noch nicht überprüfte Hypothesen, doch zeigen sie die präventive Wirkung der auferlegten Verbote durch die Infektionsschutzverordnung. Es scheint als müssten jetzt die Gesellschaft, Wirtschaft und der Kulturbetrieb an einem Strang ziehen, damit eine annähernde Normalität zurückkehren kann. (kk)